Liebe Spenderin, lieber Spender,
wir bedanken uns ganz herzlich für Ihre Spende an den AWO Kreisverband Augsburg Stadt e.V.
Mit Ihrer Spende unterstützen Sie unsere sozialen Einrichtungen und Projekte.
Mit dem verabschiedeten Jahressteuergesetz 2020 wurde die Nachweispflicht von Spenden (§ 50Abs.
4 Satz 1 Nr. 2 EStDV) neu geregelt. Künftig genügt für Spenden bis 300 € (bisher 200 €) der
vereinfachte Nachweis durch Kontoauszug, d.h. eine Spendenbescheinigung ist nicht mehr nötig. Sie
erhalten von uns – unabhängig von der neuen Regelung – automatisch eine Spendenbescheinigung ab
einer Spende von 100 €, die Sie mit Ihrer Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen
können.
Falls Sie Fragen zu Ihrer Spende haben, kontaktieren Sie uns bitte.