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Besondere Versorgung

Besondere Versorgung

Zur Verbesserung der ambulanten Versorgung von Menschen mit einer psychischen Erkrankung haben wir mit verschiedenen gesetzlichen und privaten Krankenkassen Verträge zur Besonderen Versorgung gemäß § 140 SGB geschlossen.

Sofern die Zugehörigkeit zu einer unserer Vertragskrankenkassen bestätigt ist und bestimmte Kriterien erfüllt werden (diese geben die Krankenkassen jeweils selbst vor), können unsere Leistungen der Besonderen Versorgung in Anspruch genommen werden. Es wird ein erstes Informationsgespräch vereinbart, danach können die Betroffenen entscheiden, ob sie unsere Versorgungsleistungen nutzen wollen.

Bestandteil der Besonderen Versorgung ist nicht nur eine persönliche Bezugsperson, sondern auch eine telefonische 24-Stunden-Erreichbarkeit, für den Fall, dass eine Krise aufkommt. Wir sind da, wenn die Betroffenen von einem Ereignis vollkommen überwältigt wurden, sie nicht mehr weiter wissen oder wenn sie während einiger Tage intensive Unterstützung, Abstand und einen schützenden Rahmen brauchen. Wir betreuen zu Hause oder in unserem Rückzugsraum, sofern dies gewünscht wird.

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Kontakt und Informationen:

INTEGRE Gesellschaft für Kooperation und Vernetzung im Sozial- und Gesundheitswesen mbH
Frölichstraße 18
Telefon: 0821-455332-0
Telefax: 0821-455332-299