Die psychiatrische Häusliche KrankenPflege, kurz pHKP, unterstützt Menschen mit einer psychischen Erkrankung. Ihr Ziel ist es, den Betroffenen dabei zu helfen, ihr Leben wieder weitestgehend autonom und eigenverantwortlich zu gestalten sowie bestmöglich zu Hause leben zu können. Menschen mit psychischen Erkrankungen sind häufig nur schwer in der Lage, außerhalb ihrer gewohnten Umgebung zu agieren. Mit der pHKP wird den Bedürfnissen dieser Personen entsprochen, außerdem können so die Familie sowie Freundinnen und Freunde der Betroffenen von Beginn an in die unterstützenden Maßnahmen mit einbezogen werden.
Krankenhausaufenthalte sollen mithilfe der pHKP verkürzt oder sogar vermieden werden. Die pHKP beinhaltet beispielsweise Unterstützung bei der Krankheits- und Krisenbewältigung, Entwicklung und Training von Fähigkeiten und Fertigkeiten zum eigenverantwortlichen Umgang mit der Erkrankung sowie Unterstützung bei der Kontaktaufnahme mit anderen Leistungserbringern.
Bis zu vier Monate können Maßnahmen der pHKP verordnet und mit bis zu 14 Einsätzen pro Woche erbracht werden.
Die pHKP ist geregelt im § 37 SGB V. Sie ist eine aufsuchende Leistung und kann im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung von Fachärztinnen und Fachärzten
- in psychiatrischen Institutsambulanzen
- der Psychiatrie
- der Neurologie
- sowie von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verordnet werden.
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